Tipps für Hunde im Winter:

 

Pfotenpflege:

 

Pfotenschutzbalsam oder Melkfett schützt die Pfoten des Vierbeiners sowohl vor Streusalz und Rissen durch die Kälte als auch nach dem Spazierengehen 

Waschen der Pfoten nach dem Gassi gehen in einer Schüssel mit lauwarmen Wasser oder Ringelblumentee reinigt die beanspruchten Pfoten, Ringelblume beruhigt und beugt Entzündungen vor.

Pfotenbalsam oder Ringelblumensalbe nach dem Waschen der Pfoten aufgetragen, beruhigt und pflegt die Pfoten.

Das Fell an den Pfotenballen und zwischen den Zehen sollte regelmäßig gekürzt werden, um die Bildung von Eisklumpen zu verhindern.

Pfotenschuhe schützen vor Verletzungen durch Eis und Splitt und schonen bereits angegriffene oder wunde Pfoten.

 

 

Wintermantel:

 

Ältere Hunde, Rassen ohne Unterwolle und kleine Hunde sowie Hunde mit Vorerkrankungen am Bewegungsapparat (Arthrose, Spondylose o. ä.) sollten bei winterlichen Temperaturen einen wärmenden Mantel tragen, der den kompletten Rücken, die Nieren und auch den Bauch bedecken.

Das Tragen eines Mantels bietet sich ebenso beim Gassigang im Regen an.

 

 

Sitzen oder liegen beim Spaziergang sollte bei nasskaltem Wetter oder Schnee und kalten Temperaturen verhindert werden, da hierbei die Gefahr besteht dass sich der Vierbeiner unterkühlt oder krank wird (bspw. Blasenentzündung).

 

 

Um Verdauungsprobleme zu vermeiden sollte das Fressen von Schnee verhindert werden.

 

Wichtige Petition:

Therapiefreiheit für Tiere erhalten - Tierarzneimittelgesetz überarbeiten

 

Therapiefreiheit für Tiere erhalten – Tierarzneimittelgesetz überarbeiten! - Online-Petition (openpetition.de)

 

Auszug aus der Petition:

 

"Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das am 28. Januar 2022 in Kraft getreten ist, endet die Therapiefreiheit für unsere Haustiere. Durch die nationale Umsetzung der EU-Arzneimittelverordnung von 2019* gilt jetzt ein Anwendungsverbot von rezeptfrei erhältlichen Humanarzneimitteln für HaustierhalterInnen, sofern diese nicht von einem/einer TierärztIn verschrieben wurden.

Dieses Verbot betrifft vor allem homöopathische Arzneimittel, die meist rein aus Kostengründen nicht für Tiere registriert sind und die bisher erfolgreich zum Wohle der Tiere angewendet werden.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes:

  • dürfen TierhalterInnen keine apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Medikamente für Menschen mehr bei ihren Tieren anwenden, wenn diese nicht von einem/r behandelnden TierärztIn verordnet wurden;
  • dürfen auch TierheilpraktikerInnen, ErnährungsberaterInnen und andere tiermedizinisch geschulte Personen keine apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Humanarzneimitttel mehr verordnen oder anwenden;
  • begehen TierhalterInnen und TiertherapeutInnen bei Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld belegt werden......"

 

 

Aktuelles zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG)

www.BKTD.com